Anwaltliche Honoraransprüche und Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellter Gegenforderung—OGH Entscheidung
5Ob125/24d03. Juni 2025
…Fällen hat das Gericht nicht mehr über den Bestand der Gegenforderung, sondern nur über die Aufrechenbarkeit und die dadurch bedingte Tilgung der Klageforderung zu entscheiden (RS0041017 [T2]). Bei Bestehen der Klageforderung ist daher (nur) auszusprechen, dass diese durch Aufrechnung mit der Gegenforderung erloschen ist; ein Ausspruch über das „Zurechtbestehen“…