Eine im Testament begründete Stiftung kann nicht als Zeitgenossin des Erblassers i.S. des § 612 ABGB. angesehen werden. Die Beschränkung des § 612 ABGB für unbewegliches Vermögen gilt auch, wenn an dessen Stelle ein Kapital tritt.
…eine Stiftung nicht als Zeitgenossin des Erblassers im Sinne der §§ 611 und 612 ABGB aF angesehen werden kann (vgl RIS Justiz RS0012546). Dies hat aber lediglich Einfluss auf die nach § 612 ABGB aF zulässige Anzahl der Nacherben oder Nachlegatare, die im vorliegenden Fall nicht…
… 6/1; s auch schon 1 Ob 849/33 [Stiftung nicht als Zeitgenossin des Erblassers im Sinne des § 612 ABGB]; RS0012546 zur Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015). [15] 3.3. Es trifft zwar zu, dass persönliche dingliche Rechte, unregelmäßige Dienstbarkeiten und überhaupt alle Forderungsrechte, mögen sie…
Rückverweise