Die Aufhebung des berufungsgerichtlichen Urteils wegen Verfahrensmangels durch den OGH mit gleichzeitiger Anordnung der Erneuerung der Verhandlung ist kein Einstellungsgrund für die nach § 371 Z 1 EO bewilligte Sicherungsexekution.
…seiner Berufung das Versäumungsurteil aufgehoben worden, so ist er darauf hinzuweisen, dass – wie bereits in 3 Ob 112/03x festgehalten (vgl auch RS0004792) – in einem solchen Fall mit Einstellung der Exekution analog § 39 Abs 1 Z 1 EO vorzugehen ist. Die funktionelle Zuständigkeit…
…erst nach Bewilligung der Sicherstellungsexekution mit gleichzeitiger Anordnung der Erneuerung der Verhandlung aufgehoben wurde, bildet dies keinen Grund für eine Einstellung der Sicherstellungsexekution (RIS Justiz RS0004792). 2.2. Von dieser Rechtsprechung ist das Rekursgericht mit seiner Beurteilung, dass die bereits lange vor Einbringung des Exekutionsantrags erfolgte Aufhebung des Exekutionstitels (samt Auftrag…
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