Wird, weil sich im Laufe des Versteigerungsverfahrens die Verhältnisse geändert haben, eine neuerliche Schätzung angeordnet, so ist der Rekurs dagegen durch die Vorschrift des § 239 Abs 1 Z 2 EO nicht ausgeschlossen.
…unzulässig. 1. Der Verpflichtete erblickt in der Anordnung der neuerlichen Schätzung des Versteigerungsobjekts (siehe zur Rechtslage vor der EO-Novelle 2000 RIS-Justiz RS0002285, RS0002302, RS0003383) eine Nichtigkeit oder zumindest einen wesentlichen Verfahrensmangel. Wie bereits das Rekursgericht verdeutlichte, ist der Revisionsrekurs soweit indes gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs…
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