Befindet sich ein Vater zwischen 28 und 31 Tage in vereinbarter Familienzeit, so führt die unverschuldete Nichteinhaltung der in § 2 Abs 3a FamZeitbG genannten Mindestbetreuungszeit – wie gegenständlich in Folge einer akuten, mit einem stationären Krankenhausaufenthalt verbundenen Erkrankung des Vaters – zu keinem gänzlichen Entfall des Familienzeitbonus sondern zu dessen Aliquotierung.
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