Im Besitzstörungsverfahren wird der Fahrzeughalter als passivlegitimiert angesehen, wenn derjenige, dem er das Fahrzeug überlassen hat, fremden Besitz stört. Das gilt auch für den gewerblichen Fahrzeugvermieter.
…auf das Vorliegen besonderer Zurechnungskriterien ab (42 R 16/71 = MietSlg 23.031; Kodek , Zak 2024/143, S 88; zuletzt: 34 R 168/24v = RWZ0000238; 35 R 101/24y; 34 R 6/23v; 34 R 94/21g). Der Fahrzeughalter wird als passivlegitimiert angesehen, wenn…
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