Eine ausländische Rechtsvorschrift, nach der ein uneheliches Kind durch nachfolgende Ehe seiner Eltern nicht legitimiert wird, wenn es im Ehebruch erzeugt ist, verstößt nicht gegen die Vorbehaltsklausel des Art 30 EGBGB.
RS U OLG Celle (D) 1954/07/13 5 Wx 36/54 Veröff: MDR 1954,740
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