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JudikaturAUSL LG Ansbach

AUSL LG Ansbach

RS0104752—AUSL LG Ansbach Rechtssatz

26. April 1968

Eine Gemeinde als Friedhofsverwalterin kommt ihrer Pflicht, Friedhofsbesucher vor Gefährdung und Verletzung durch umstürzende Grabsteine zu bewahren, nur dadurch nach, daß sie deren Standfestigkeit in angemessenen Abständen einmal oder zweimal im Jahr durch sachkundige Personen überprüfen und festge…

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