Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Haftrichter beleidigende Briefe eines Untersuchungsgefangenen von der Beförderung ausschließen darf.
Veröff: JZ 1973,128 (mit Anmerkung von Prof Heinz Müller-Dietz, Saarbrücken)
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