Rabattmarken sind keine Urkunden im Sinne des Strafrechts. Auch durch das Einkleben gefälschter Rabattmarken in die dafür vorgesehenen Sammelhefte entsteht keine Urkunde.
RS U BayOLG (D) 1979/08/14 3 St 325/78 Veröff: NJW 1980,196
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