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Internationale Verträge
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Art. 86
Art. 86 Geltungsdauer des Übereinkommens
In Kraft seit 26. Dezember 2025
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Art. 86 Geltungsdauer des Übereinkommens — Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
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Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.
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