BundesrechtInternationale VerträgeMehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über FinanzkontenAnl. 7

Anl. 7Ergänzungen zu den auszutauschenden Informationen in Bezug auf meldepflichtige Konten

In Kraft seit 26. November 2024
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