Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rechtsakts über die Fertigstellung des Protokolls betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung,
in dem Wunsch, eine möglichst wirksame und einheitliche Auslegung des genannten Übereinkommens von dessen Inkrafttreten an sicherzustellen
erklären sich bereit, geeignete Schritte zu unternehmen, damit die innerstaatlichen Verfahren für die Annahme des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens gleichzeitig und möglichst bald abgeschlossen werden.
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