BundesrechtInternationale VerträgeBekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der SeeschiffahrtArt. 16a

Art. 16aSchlussklauseln des Übereinkommens von 2005 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt

In Kraft seit 16. September 2010
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