Rückverweise
A) Die internationalen Ausstellungen, die folgende Eigenschaften aufweisen, können durch das Internationale Ausstellungsbüro anerkannt werden:
1. ihre Dauer unterschreitet einen Zeitraum von drei Wochen nicht und überschreitet auch nicht drei Monate;
2. sie müssen ein genau definiertes Thema präsentieren;
3. die gesamte Ausstellungsfläche darf 25 ha nicht überschreiten;
4. sie müssen den teilnehmenden Ländern Anlagen zur Verfügung stellen, die vom Veranstalter errichtet wurden und frei von Mieten, Gebühren, Steuern oder sonstigen Kosten sind, ausgenommen solchen, die erbrachte Dienstleistungen betreffen;
die einem Land zugewiesene Anlage darf 1 000 m 2 maximal nicht überschreiten. Das Internationale Ausstellungsbüro kann jedoch eine Aufhebung der Verpflichtung der Unentgeltlichkeit bewilligen, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Veranstaltungslandes dies rechtfertigt;
5. zwischen zwei eingetragenen Ausstellungen kann nur eine anerkannte Ausstellung stattfinden;
6. im Laufe ein und desselben Jahres kann nur eine eingetragene oder anerkannte Ausstellung stattfinden.
B) Das Internationale Ausstellungsbüro kann eine Anerkennung auch zubilligen für:
1. die Ausstellung dekorativer Kunst und moderner Architektur der Triennale in Mailand auf Grund ihrer historischen Vorrangstellung und soweit sie ihre ursprünglichen Eigenschaften beibehält;
wenn diese innerhalb des Intervalles zwischen zwei eingetragenen Ausstellungen festgelegt werden.
Keine Verweise gefunden