2.1. Recht (Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz)
2.2. Grundlagen der Hygiene und Immunologie
2.3. Grundlagen der Infektionskunde – Entstehung von Krankheiten
2.4. Grundlagen der Tierernährung – Anatomie, Physiologie
2.5. Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
3.1. Besondere Haltungsvorschriften für Vögel,
3.2. Besondere Haltungsvorschriften für Kleinsäuger,
3.3. Besondere Haltungsvorschriften für Reptilien und
3.4. Besondere Haltungsvorschriften für Fische
TSch-SV · Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung
§ 10 Nachzuweisende Fachkenntnisse
…schulische Ausbildung an einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt der Fachrichtungen allgemeine Landwirtschaft oder alpenländische Landwirtschaft oder Landwirtschaft oder an einer landwirtschaftlichen Fachschule verfügt oder 3. über eine Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tierpfleger entsprechend der Tierpfleger-Ausbildungsordnungen oder im Lehrberuf Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau, wenn die Lehre in einem tierführenden Zoofachhandel erfolgt ist…
§ 17 Leitung und Betreuungspersonen
…des Umfanges und der Art der Tierhaltung müssen mindestens eine ausreichend qualifizierte Person sowie eine ausreichende Anzahl von Hilfskräften als Betreuungspersonen im Tierheim beschäftigt sein. (3) Als ausreichend qualifiziert nach Abs. 2 gelten Personen, welche 1. über eine akademische Ausbildung wie das Studium der Tierproduktion der Studienrichtung Landwirtschaft, das Studium…
Rückverweise