§ 10 Form und Inhalt der Bestätigung über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages
In Kraft seit 01. Januar 2010
Up-to-date
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages sind nach dem Muster der Anlage G in Form einer Vignette auszustellen.
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