Anl. 2
In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date
| Anhang 2: SICHERHEITSFARBEN | ||
| Sicherheitsfarbe | Bedeutung | Hinweise Angaben |
| Rot | Verbotszeichen | Gefährliches Verhalten |
| Gefahr Alarm | Halt, Stillstand, Not-Ausschalteeinrichtung Evakuierung | |
| Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung | Kennzeichnung und Standort | |
| Gelb oder Gelb-Orange | Warnzeichen | Achtung, Vorsicht Überprüfung |
| Blau | Gebotszeichen | Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung |
| Grün | Erste-Hilfe-, Rettungszeichen | Türen, Ausgänge, Wege, Betriebsmittel, Stationen, Räume |
| Gefahrlosigkeit | Rückkehr zum Normalzustand |
Die Streifen (schwarz/gelb oder rot/weiß) sind in einem Neigungswinkel von etwa 45 Grad anzuordnen und müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.

Anhänge
image001.pngPNGRückverweise
Keine Verweise gefunden