Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
1. Vorschriftenmaterial,
2. schriftliche Ausbildungsbehelfe wie Skripten und Fachbroschüren,
3. Begleitpapiere und
4. audiovisuelle Ausbildungsbehelfe wie Ausbildungssoftware, Lichtbilder oder Filme.
GGBV · Gefahrgutbeförderungsverordnung
§ 46 Ausstellung des Zeugnisses und Verlängerung seiner Geltungsdauer
…in Betracht kommenden Vorschriften oder der Vorschriften, welche diese Vorschriften übernehmen und ergänzen, abgelegt hat. Zulässige weitere Hilfsmittel sind Taschenrechner sowie Unterlagen gemäß § 43 Z 2. (3) Konnten bei der Prüfung eines Teilnehmers die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht festgestellt werden, so ist das Zeugnis nicht auszustellen oder…
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