Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
1. Vorschriftenmaterial,
2. schriftliche Ausbildungsbehelfe wie Skripten und Fachbroschüren,
3. Begleitpapiere,
4. Feuerlöscher und bei Zwischenfällen erforderliche andere Ausstattungsgegenstände und
5. audiovisuelle Ausbildungsbehelfe wie Ausbildungssoftware, Lichtbilder oder Filme.
GGBV · Gefahrgutbeförderungsverordnung
§ 23 Erteilung oder Verlängerung der Bescheinigung über die Gefahrgutlenkerschulung
…die Schulung ohne Fehlzeiten besucht hat und 2. die Prüfung persönlich ohne fremde Hilfe erfolgreich abgelegt hat. Zulässige Hilfsmittel sind Taschenrechner, Unterlagen gemäß § 19 Z 2 und 3 sowie Textausgaben von Vorschriften, die für die Beförderung gefährlicher Güter von Bedeutung sind. (3) Konnten bei der Prüfung eines Teilnehmers…
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