Im Fall der Verlängerung der Lenkberechtigung hat der Führerscheinbesitzer einen Kostenbeitrag in der Höhe von 16 Euro an die Behörde zu leisten.
FSG-DV · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
§ 16 Inkrafttreten
…Formblätter gemäß Anlage 2, die nicht der Fassung BGBl. II Nr. 88/2000 entsprechen, dürfen bis 30. Juni 2000 weiter verwendet werden. (4) §§ 13a bis 13d treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft. (5) § 2 Abs. 3 bis 5 in der…
§ 15 Ablauf und Durchführung
…Teile gleichmäßig aufzuteilen ist. (2) Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist in geeigneten Räumlichkeiten abzuhalten. (3) Zur Durchführung des ersten Teils des Verkehrscoachings (§ 14 Abs. …
§ 13c Verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining
…Nachschulungen (Nachschulungsverordnung – FSG-NV), BGBl. II Nr. 357/2002, oder 2. Verkehrspsychologen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV), BGBl. II Nr. 322/1997 in der Fassung BGBl. II Nr. 427/2002 absolviert haben. (4) Psychologen, die sich in…
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