§ 18 Nachträgliche Eigentumsbegründung
In Kraft seit 01. April 2003
Up-to-date
Die auf eine Wohnung (einen Geschäftsraum) entfallenden Grundkosten gelten dann zum überwiegenden Teil im Sinne des § 39 Abs. 21a WGG als eingehoben, wenn die vom Antragsteller neben dem Entgelt zu den Grundkosten geleisteten Beiträge mehr als die Hälfte jenes Betrages ausmachen, der sich nach § 2 für die Wohnung (den Geschäftsraum) anteilig ergibt.
ERVO 1994 · Entgeltrichtlinienverordnung 1994
§ 21 In- und Außerkrafttreten
…1. Jänner 1995 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltsrichtlinienverordnung 1986, BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 429/1994, außer Kraft. (2) § 6 Abs. 1 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 446/1995 tritt mit 1…
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