§ 62 Dauer des Anhaltegebotes
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
Das Anhaltegebot für die Straßenbenützer bei Lichtzeichen ist auf den für die Annäherung und das Befahren der Eisenbahnkreuzung durch Schienenfahrzeuge notwendigen Zeitraum zu beschränken. Die Lichtzeichen haben dann zu erlöschen, wenn die Eisenbahnkreuzung frei von Schienenfahrzeugen ist.
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 9a Ausgestaltung
…Die Behörde kann auf Antrag des Eisenbahnunternehmens eine andere als in Abschnitt 5, § 6 Abs. 1, § 62 sowie § 89 Abs. 7 vorgeschriebene Ausgestaltung zulassen, wenn vom Eisenbahnunternehmen nachgewiesen wurde, dass die Sicherheit und Ordnung im Sinne der EisbBBV auf…