Anl. 1
In Kraft seit 21. Februar 1997
Up-to-date
| Bezeichnung der Arbeitsstätte: | |
| Adresse: | |
| Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und –beurteilung beschäftigten AN: | |
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 4 ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
| Ermittlung durchgeführt von: | |
| Datum, Unterschrift: | |
Rückverweise
Keine Verweise gefunden