(in hellgrauer Farbe in der Form
und Größe des Führerscheines)

Anhänge
image001.pngPNGBO 1994 · Besoldungsordnung 1994
§ 13 Gehalt
…Dienstordnung 1994 nur die seit der Anstellung im Dienstverhältnis verbrachte für die Vorrückung wirksame Zeit; eine Anrechnung von Zeiten gemäß § 14 Abs. 2 und 3 der Dienstordnung 1994 findet nicht statt. (4) Das Gehalt beginnt im Schema I, II KA, II K, II P, II R, II KAV und II L mit der…
§ 49k Übergangsbestimmung zur 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994
…in der Fassung der 48. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 in die Verwendungsgruppe A 5 übergeleitet wurden, gelten die Gehaltsansätze der Anlage 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Gehaltsstufe 4 und des dazu angeführten Betrages die nachstehende Tabelle tritt. Für die Vorrückung in die Gehaltsstufen 5 bis …
BO 1994 · Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
§ 15 Besondere Bestimmungen für Schülertransporte
…Personen im Fahrdienst tätig sein und verwendet werden, die entweder 1. einen Ausweis gemäß § 16 Abs. 1 nach dem Muster der Anlage 2 besitzen oder 2. eine Lenkberechtigung für die Klassen D1, D1E, D oder DE besitzen, den Code „95“ in ihrem Führerschein eingetragen haben und…
Rückverweise