(1) Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und erfolgt im Rahmen eines strukturierten Onboarding-Prozesses. Sie umfasst die Vermittlung von Kenntnissen, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Eine strukturierte Einarbeitung innerhalb der ersten Monate nach dem Dienstantritt soll eine rasche Integration der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters in die Arbeitsprozesse und die Organisation gewährleisten. Die Einarbeitung umfasst insbesondere
1. die Unterweisung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen, die Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen sowie regelmäßige Feedbackgespräche mit der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten,
2. die Einschulung in die Nutzung des ELAK bzw. fachspezifischer IT-Anwendungen im nachgeordneten Bereich,
3. ein E-Learning zur Erstorientierung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welches Basiswissen zu den Bereichen Dienst- und Besoldungsrecht, Aus- und Weiterbildung, Compliance, Netz- und Informationssicherheit, Infrastruktur und Sicherheit vermittelt.
4. Ergänzend dazu fördern von der Ausbildungsleitung organisierte Willkommens- und Informationsveranstaltungen die ressortinterne Vernetzung, gewährleisten den Erstkontakt mit zentralen Ansprechstellen und schaffen ein besseres Verständnis für die innere Organisation und die ressortinternen Abläufe.
(2) Die Erstorientierung hat der theoretischen Grundausbildung voranzugehen und erfolgt durch die Verwendung am Stammarbeitsplatz.
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