Vorwort
Der Preis einer Jahresvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
1. einspurige Kraftfahrzeuge 42,70 Euro
und für
2. mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, 106,80 Euro.
Der Preis einer Zweimonatsvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
1. einspurige Kraftfahrzeuge 12,80 Euro
und für
2. mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, 32 Euro.
Der Preis einer Zehntagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
1. einspurige Kraftfahrzeuge 5,10 Euro
und für
2. mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, 12,80 Euro.
Der Preis einer Eintagesvignette einschließlich Umsatzsteuer beträgt für
1. einspurige Kraftfahrzeuge 3,80 Euro
und für
2. mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, 9,60 Euro.
Die Verordnung betreffend zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut, BGBl. II Nr. 578/2003, ist sinngemäß auf digitale Vignetten anzuwenden.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 4 gelten für Vignetten, die ab dem 1. Dezember 2025 zur Benützung der Mautstrecken berechtigen.
(3) Die Vignettenpreisverordnung 2024, BGBl. II Nr. 307/2024, tritt mit Ablauf des 30. November 2025 außer Kraft.