BundesrechtVerordnungenLehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten sowie Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische FachrichtungenAnl. 1

Anl. 1(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

In Kraft seit 05. Oktober 2022
Up-to-date