Rückverweise
(1) Die für die Auswahl verbleibenden und einem Assessment zuzuweisenden Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem zweiteiligen Eignungserfahren zu unterziehen, wobei der erste Teil aus einer diagnostischen Eignungsüberprüfung einschließlich einer EDV-unterstützten Potentialanalyse und der zweite Teil aus einem strukturierten Gespräch besteht.
(2) Im Rahmen des Assessmentverfahrens sind die Führungs- und Managementkompetenzen in den Bereichen
1. soziale Kompetenz,
2. Gender- und Diversitätskompetenz,
3. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktmanagement und Besprechungsleitung,
4. Organisationsfähigkeit,
5. Strategische Personalführung, Delegations- und Motivationsfähigkeit,
6. Budget und Controlling sowie
7. Antrieb, Initiative zum Beruf, Innovationsfreude und Kreativität
zu beurteilen.
(3) Die Beurteilung hat zu jedem der Bereiche gemäß Abs. 2 Z 1 bis 7 nach den Stufen 1 bis 5 (qualitativ absteigend) zu erfolgen und ist zu begründen.
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