Vorwort
(1) Die in den Anlagen A bis H angeführten Stellen oder Gebiete des österreichischen Bundesgebietes werden als sonstige Grenzübergangsstellen gemäß § 3 Abs. 2 GrekoG festgelegt.
(2) Die Verkehrszeiten und der Benützungsumfang der jeweiligen sonstigen Grenzübergangsstelle werden ebenfalls in den Anlagen A bis H festgelegt.
(3) Die angeführten sonstigen Grenzübergangsstellen sind geordnet nach dem jeweiligen Nachbarland der Republik Österreich in das die sonstigen Grenzübergangsstellen führen, in den Anlagen A bis H jeweils in alphabetischer Reihenfolge abgebildet:
1. Anlage A : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Bundesrepublik Deutschland;
2. Anlage B : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu dem Fürstentum Liechtenstein;
3. Anlage C : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Republik Italien;
4. Anlage D : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Republik Slowenien;
5. Anlage E : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
6. Anlage F : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Slowakischen Republik;
7. Anlage G : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu der Tschechischen Republik;
8. Anlage H : alle sonstigen Grenzübergangsstellen zu Ungarn.
(1) Diese Verordnung samt Anlagen tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Die Promulgationsklausel sowie die Anlage H in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 115/2019, treten mit 12. Mai 2019 in Kraft.
(3) Die Promulgationsklausel sowie die Anlage D in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 237/2022, treten zwei Wochen nach Kundmachung der Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. II Nr. 237/2022, in Kraft.
(Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage APDF(Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage BPDF(Anm.: Anlage C ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage CPDF(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage DPDF(Anm.: Anlage E ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage EPDF(Anm.: Anlage F ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage FPDF(Anm.: Anlage G ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage GPDF(Anm.: Anlage H als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage HPDF