Vorwort
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
1. die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Kärnten“,
2. die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Wien (ÖWR-LV Wien)“.
Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.