Von einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank betroffene Fahrzeugklassen gemäß § 3 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267/1967 in der geltenden Fassung, im Sinne dieser Verordnung sind
1. Personenkraftwagen (Klasse M1),
2. Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg (Klasse N1),
3. Zweirädrige Krafträder (Klasse L3e),
4. Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen (Klasse L4e),
5. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L5e),
6. Schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L7e).
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