(§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1, §§ 4, 5 Abs. 2)
1. Definition der Bestandteile des Schuherzeugnisses mit den entsprechenden Piktogrammen bzw. schriftlichen Angaben
| a) Obermaterial Äußerer Bestandteil des Schuhes, der mit der Laufsohle verbunden ist. |  |
| b) Futter und Decksohle Obermaterialfutter und Decksohle, die die Innenseite des Schuherzeugnisses ausmachen |  |
| c) Laufsohle Unterer Bestandteil des Schuherzeugnisses, der der Abnutzung ausgesetzt und mit dem Obermaterial verbunden ist. |  |
| |
2. Definition und Piktogramme der verwendeten Materialien
Die Piktogramme für die verwendeten Materialien sind auf der Kennzeichnung neben den Piktogrammen für die drei Bestandteile des Schuherzeugnisses gemäß § 5 und Nummer 1 dieser Anlage anzugeben.
| a) i) Leder Die allgemeine Bezeichnung für gegerbte Häute und Felle, deren ursprüngliche Faserstruktur im wesentlichen erhalten bleibt und durch die Gerbung unverweslich ist. Die Haare oder die Wolle können erhalten oder entfernt sein. Leder sind auch Spalte oder Teile der Haut, die vor oder nach der Gerbung abgetrennt wurden. Wenn jedoch eine mechanische oder chemische Auflösung in Fasern, kleine Stücke oder Pulver vorgenommen wird, so ist ein Material, das ohne oder mit Bindemitteln in Bahnen oder andere Formen gebracht wird, nicht Leder. Bei Leder mit einem Oberflächenüberzug aus Kunststoff oder mit einer aufgeklebten Schicht darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Diese Definition gilt unbeschadet der übrigen rechtlichen Auflagen, beispielsweise auf Grund des Washingtoner Übereinkommens, BGBl. Nr. 188/1982, für Leder aller Art. |