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Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten der Geschworenen und Schöffen
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juli 1990
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§ 2 — Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten der Geschworenen und Schöffen
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Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.
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