BundesrechtVerordnungenVerlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Vierten Rückstellungsgesetz

Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Vierten Rückstellungsgesetz

In Kraft seit 01. Januar 1953
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