BundesrechtArt. 15a VereinbarungenFörderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 (Bund – Länder)Art. 10

Art. 10Publizitätsbestimmungen

In Kraft bis 31. Dezember 2029
Up-to-date