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Bundesrecht
Art. 15a Vereinbarungen
Förderung von Bildungsmaßnahmen für die Jahre ab 2018 (Bund – Länder)
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft bis 31. Dezember 2024
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Anl. 1 — Förderung von Bildungsmaßnahmen für die Jahre ab 2018 (Bund – Länder)
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