Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
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Art. 7 Hinterlegung — Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ) | GesetzeFinden.at