Rückverweise
(1) Die Grundausbildung besteht aus
1. der Erstorientierung bzw. der Basisausbildung
2. der theoretischen Ausbildung und
3. der praktischen Verwendung.
(2) Die Grundausbildung erfolgt auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen für Arbeitsplätze der verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen entweder teilweise oder zur Gänze getrennt.
Keine Verweise gefunden