Alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet.
VGWG · Verwaltungsgericht Wien
§ 24 Beiziehung von Amtssachverständigen
…Dem Verwaltungsgericht Wien stehen unbeschadet der Möglichkeit der Beiziehung von sonstigen Amtssachverständigen nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften bzw. im Weg der Amtshilfe nach Art. 22 B-VG die bei den Dienststellen der Gemeinde Wien tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.…
Landesverwaltungsgerichtsgesetz – TLVwGG, Tiroler
§ 17 § 17
…Dem Landesverwaltungsgericht stehen – unbeschadet der Möglichkeit der Beiziehung von sonstigen Amtssachverständigen nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften bzw. im Weg der Amtshilfe nach Art. 22 B-VG – die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.…
S.TG 2003 · Salzburger Tourismusgesetz 2003
§ 54 Auskunftspflicht
…Unbeschadet der Bestimmungen des Art. 22 B-VG sind neben den Landes- und Gemeindebehörden sowie den gesetzlichen Berufsvertretungen alle Personen verpflichtet, über Ersuchen bzw Aufforderung dem Landesabgabenamt die zur Ermittlung der Beitragspflichtigen sowie…
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 338
…dem BWG und dem Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, in wechselseitiger Hilfeleistung zusammen. Die Behörde hat mit den anderen in Art. 22 B-VG genannten Organen bei der Vollziehung der gewerberechtlichen Bestimmungen zusammenzuarbeiten. Die Behörde hat entsprechende systematische, wirksame Vorgehensweisen (Mechanismen) vorzusehen, die bei der Entwicklung und Umsetzung von…
ALReg-GE · Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung
§ 2 § 2*)Gruppe Präsidium, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen
…des Bezügegesetzes 17. Parteienförderung und Geschäftsstelle des Landes-Parteien-Transparenz-Senates 18. Berichte des Landes-Rechnungshofes und des Rechnungshofes 19. Amtshaftung, allgemeine Angelegenheiten der Amtshilfe (Art. 22 B-VG) 20. Allgemeine Angelegenheiten der Informationsfreiheit 21. Geschäftsstelle der Datenschutzbeauftragten 22. Landesregistratur Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen: Landeskommunikation: Öffentlichkeitsarbeit, Medienangelegenheiten Landesstelle für Statistik: Statistik Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung…
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