Rückverweise
Ergibt sich erst bei der mündlichen Verhandlung, daß die Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklage auf einen gesetzlich unzulässigen Anfechtungsgrund gestützt wird oder verspätet überreicht ist, so ist die Klage durch Beschluss zurückzuweisen.
§ 499 Abs 4 ZPO bezieht sich infolge der an § 543 ZPO vorgenommenen Änderung nur mehr auf den Fall, daß die Wiederaufnahmsklage aus sachlichen Gründen abgewiesen wurde (vgl hiezu Stagel - Michlmayr, 11. Auflage, Anmerkung 6 zu §…
§ 543 ZPO ist nicht anwendbar, wenn sich nach Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung herausstellt, daß die Klage aus einem im § 530 Abs 2 ZPO…
Die Bestätigung eines gemäß § 543 ZPO gefaßten Zurückweisungsbeschlusses fällt unter die Ausnahme vom Rechtsmittelausschluß.…
Wenn das Erstgericht im Wiederaufnahmsverfahren entgegen den Bestimmungen der §§ 538, 543 ZPO mittels Urteil erkannt hat, kann das Berufungsgericht die Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 543 ZPO durch Beschluß zurückweisen (Vgl SZ 7/64 und JBl…
Verneint das Erstgericht die Zulässigkeit des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes, ist die Wiederaufnahmsklage nach § 543 ZPO mit Beschluss zurückzuweisen. Geschieht dies mit Urteil und fasst das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung als in Beschlussform ergangen auf und bestätigt es diese mit…
…zu § 538). Daß der Revisionsrekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem nach bereits durchgeführter Verhandlung in Abänderung der Zurückweisung einer Wiederaufnahmsklage nach § 543 ZPO dem Prozeßgericht die Entscheidung unter Abstandnahme von dieser Zurückweisung aufgetragen wird, zulässig ist (RZ 1963, 16; 1 Ob 600/84 ua), steht diesem Ergebnis nicht…
Hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Erstgericht ungeachtet seiner geäußerten Bedenken an der Rechtzeitigkeit der Erhebung der Wiederaufnahmsklage ein Vorgehen nach § 543 ZPO abgelehnt, ist darüber bindend abgesprochen und eine Erörterung der Frage verwehrt, ob nicht auch das einzige neue Beweismittel, nämlich die Beweisführung eines hohen Grades der…
…der von der dem früheren Urteil zugrundegelegten Rechtsansicht auszugehen ist, handelt es sich letztlich um eine Schlüssigkeitsprüfung (RIS Justiz RS0044631). 3. Nach § 543 ZPO ist die Wiederaufnahmsklage aber auch dann durch Beschluss zurückzuweisen, wenn sich erst bei der mündlichen Verhandlung ergibt, dass sie auf einen gesetzlich unzulässigen Anfechtungsgrund gestützt…
…den Gegenstand des Vorprozesses herbeizuführen, hätte es doch ansonsten die Klage entweder bereits im Vorverfahren gemäß § 538 ZPO oder in der Folge gemäß § 543 ZPO mit Beschluss zurückzuweisen gehabt. Dass die Ansicht der Vorinstanzen, ein allenfalls anhand der strittigen Urkunde nachzuweisendes Bestandverhältnis zwischen der Rechtsvorgängerin des Wiederaufnahmsklägers und dem Beklagten…
…und passive Rechtsmittelklagslegitimation abzusprechen. Aus Anlass der Berufung habe das Berufungsgericht, weil es an der Sachlegitimation der Beklagten fehle, in analoger Anwendung des § 543 ZPO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Wiederaufnahmsklage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung ungeeignet zurückzuweisen gehabt. Dagegen richtet sich der Rekurs des…
…Standpunkt, die Klägerin habe die Einhaltung der im § 534 Abs. 2 Z. 4 ZPO vorgesehenen Monatsfrist nicht beweisen können, weshalb die Klage gemäß § 543 ZPO zurückzuweisen sei. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug diesem auf, unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund eine mündliche Verhandlung über die…
…12/83; Kodek in Rechberger³ § 534 ZPO Rz 5; Jelinek in Fasching/Konecny² IV/1 § 534 Rz 30 ua). Gemäß § 543 ZPO ist eine Wiederaufnahmsklage auch dann durch Beschluss zurückzuweisen, wenn sich erst bei der mündlichen Verhandlung ergibt, dass die Klage auf einen gesetzlich unzulässigen Anfechtungsgrund gestützt…
…auf keinen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt sei, so habe es aus Anlaß der Berufung das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage in sinngemäßer Anwendung des § 543 ZPO mit Beschluß zurückzuweisen. Gegen diesen Beschluß richtet sich der "Rekurs" des Klägers. Aus § 543 ZPO ergibt sich, daß eine unschlüssige Wiederaufnahmsklage in jeder Lage…
…59/14). Sie ist auch dann mit Beschluß zurückzuweisen, wenn erst in der mündlichen Verhandlung hervorkommt, daß sie schon im Vorprüfungsverfahren zurückzuweisen gewesen wäre (§ 543 ZPO; 2 Ob 537, 538/95; JBl 1957, 270; Kodek aaO Rz 1 zu § 543). Im vorliegenden Fall trifft die Kläger ein Verschulden daran, daß…
… 1 ZPO jedenfalls zulässig, er ist aber auch nicht gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Aus § 543 ZPO ergibt sich, dass eine unschlüssige Wiederaufnahmsklage in jeder Lage des Verfahrens mit Beschluss zurückzuweisen ist. Sofern sich das Gericht dabei in der Entscheidungsform vergreift und…
…betont wird, handelte es sich um Fälle, in denen eine Sachentscheidung über die Wiederaufnahme zu überprüfen war. Dort kann dieser Rechtssatz als Hinweis auf § 543 ZPO verstanden werden, der vorschreibt, daß die Klage auch dann durch Beschluß zurückzuweisen ist, wenn sich erst bei der mündlichen Verhandlung ergibt, daß sie auf einen…
…2008 eingebrachte Wiederaufnahmsklage sei somit verspätet. Dies führe zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und des vorangegangenen Verfahrens als nichtig, wobei die Wiederaufnahmsklage gleichzeitig gemäß § 543 ZPO zurückzuweisen gewesen sei. Der Rekurs der Wiederaufnahmsklägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Wenn das Berufungsgericht unter Nichtigerklärung des erstinstanzlichen Verfahrens und des Urteils die…
…ZPO gestützt werde; demgemäß wäre freilich die Klage im Vorprüfungsverfahren nach § 538 Abs 1 ZPO bzw, wenn dies erst später erkannt würde, gemäß § 543 ZPO durch Beschluß zurückzuweisen gewesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich der auf die Rechtsmittelgründe der Mangelhaftigkeit und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung gestützte Revisionsrekurs der Klägerin mit…
aus Verschulden die Anschrift eines Zeugen nicht rechtzeitig erhoben hatte, das Zweitgericht aber aus Anlass der Berufung das Ersturteil aufhebt, und die Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO zurückweist, ist der Rekurs gegen diesen Beschluss analog § 519 Z 2 ZPO zulässig. Seiner Zulässigkeit steht auch nicht § 528 Abs 1 ZPO entgegen…
…nahm, nun aber Der Rekurs des Klägers ist analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig (RIS-Justiz RS0043836; Jelinek in Fasching/Konecny2 § 543 ZPO Rz 8), somit ungeachtet des Wertes des Entscheidungsgegenstands zweiter Instanz und des Vorliegens erheblicher Rechtsfragen (Zechner in Fasching/Konecny2 § 519 ZPO Rz 12 mwN…
…2015 im Elektronischen Rechtsverkehr eingebracht (ON 128). Das Oberlandesgericht Wien qualifizierte die Entscheidung des Erstgerichts als Beschluss, mit dem die Wiederaufnahmeklage gemäß § 543 ZPO zurückgewiesen wurde, und wies das dagegen erhobene, als Rekurs zu betrachtende Rechtsmittel als verspätet zurück. Die Rekursfrist habe mit Ablauf des 16. Dezember …
…Entscheidung dahingehend, dass der klagenden Partei der Ersatz der Kosten aller Instanzen aufgetragen werde. Der Rekurs ist mangels Beschwer der beklagten Partei unzulässig. Aus § 543 ZPO ergibt sich, dass eine unschlüssige Wiederaufnahmsklage in jeder Lage des Verfahrens mit Beschluss zurückzuweisen ist (RZ 1990/71; 7 Ob 268/98g; Kodek in Rechberger…
…behandelte diese Berufung als Rekurs, weil sich das Erstgericht in der Entscheidungsform vergriffen habe. Werde die Wiederaufnahmsklage, wie hier, verspätet eingebracht, sei sie gemäß § 543 ZPO mit Beschluß zurückzuweisen. Der Rekurs sei nicht gerechtfertigt. Der gegen diesen Beschluß erhobene Revisionsrekurs des Klägers ist zurückzuweisen. Das Rekursgericht hat zutreffend erkannt, daß die…
…die aktive oder passive Rechtsmittelklagslegitimation abzusprechen sei. Schon aufgrund der Behauptungen des Klägers hätte also das Erstgericht im Sinne der §§ 538 Abs 1, 543 ZPO, welch letzterer auch auf den Fall der mangelnden Sachlegitimation zur Wiederaufnahmklage analog anzuwenden sei (vgl JBl 1953, 602; RZ 1992/1 ua), die Klage ungeachtet…
…gegen die Erbin die das Ziel verfolgende Wiederaufnahmsklage ein, im wiederaufzunehmenden Löschungsstreit die Abweisung des gegen ihn erhobenen Begehrens zu erreichen. Nach Zurückweisung iSd § 543 ZPO durch das Erstgericht und Bestätigung dieses Beschlusses durch das Rekursgericht gab der Oberste Gerichtshof am 26.September 1991 zu 6 Ob 581/91 dem außerordentlichen…
…des Verfahrens - auch von Amts wegen - wahrzunehmen (EvBl 1998/149; 6 Ob 558/94; 1 Ob 512/92; EvBl 1972/78 ua); wie aus § 543 ZPO abzuleiten ist, ist die Klage, kommen solche Umstände erst bei der mündlichen Streitverhandlung oder danach hervor, gleichwohl zurückzuweisen (EvBl 1998/149; Kodek in Rechberger, Kommentar…
…28/95 Spruchrepertorium Nr. 41 neu. Der Revisionsrekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem in Abänderung der Zurückweisung einer Wiederaufnahms- oder Nichtigkeitsklage nach § 543 ZPO. dem Prozeßgerichte die Entscheidung unter Abstandnahme von dieser Zurückweisung aufgetragen wurde, ist zulässig. Entscheidung vom 6. April 1955, 2 Ob 72/55. I. Instanz: Landesgericht…
…5 f; G. Kodek in Bartsch/Pollak/Buchegger , Österreichisches Insolvenzrecht 4 IV § 109 Rz 34 ff). Gemäß § 543 ZPO ist die Wiederaufnahmsklage auch dann mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sich erst nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergibt, dass die Klage schon im Vorprüfungsverfahren nach §…
…92, 6 Ob 558/94 ua; Fasching IV 520). Die Zurückweisung der Klage auch erst nach mündlicher Verhandlung ist zufolge § 543 ZPO nicht unzulässig (vgl dazu auch Kodek aaO § 543 ZPO Rz 1 mwN). Aus diesen Erwägungen kann dem Rechtsmittel kein Erfolg beschieden…
…Partei unter Aufhebung des Urteiles des Bezirksgerichtes Hainburg an der Donau vom 13.Juni 1989, GZ 1 C 1173/87-43, das Wiederaufnahmebegehren gemäß § 543 ZPO zurückgewiesen wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß gefaßt: Dem Rekurs wird nicht stattgegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 2.966,40 S bestimmten Kosten…
…dort liegt es daher im Zweifelsfall am Kläger, Umstände, aus denen sich die Einhaltung der gesetzlichen Frist ergibt, darzulegen. In analoger Anwendung des § 543 ZPO sind verspätete Anfechtungsklagen zurückzuweisen. Diese Analogie gebietet aber auch die Konsequenz, dass es sich bei der Einhaltung der Frist um eine besondere Prozessvoraussetzung handelt, deren…
…Ob 39/03p; 3 Ob 318/04t; 6 Ob 24/05f und 10 Ob 22/05s; Kodek in Rechberger2 § 528 ZPO Rz 1). § 543 ZPO schafft die gesetzliche Grundlage dafür, dass das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklagen - so wie das Fehlen der Prozessvoraussetzungen - in jeder Lage des Verfahrens…
Gemäß § 105 Abs 4 ArbVG verspätete Klagen zur Anfechtung einer Kündigung sind analog § 543 ZPO zurückzuweisen. Die Einhaltung der Frist ist daher als besondere Prozessvoraussetzung anzusehen. Wird über diese nicht abgesondert verhandelt, ist der die Prozesseinrede abweisende Beschluss, auch wenn…
…an sich in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen, wobei die Klage auch noch in der mündlichen Verhandlung mit Beschluß zurückzuweisen sei (§ 543 ZPO). Es könne nun im vorliegenden Falle nicht gesagt werden, daß das Erstgericht sachlich die Voraussetzungen des § 543 ZPO bejaht und sich nur in der…
… 1 Z 1 ZPO der Rekurs unabhängig vom Streitwert und vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig ( Jelinek in Fasching/Konecny 2 § 543 ZPO Rz 8; 8 Ob 607/86; RIS Justiz RS0043836). Das Rekursverfahren ist zweiseitig (RIS Justiz RS0098745 [T21]). 1.2. Kommt das Berufungsgericht zu…
…Ob 26/02h, 1 Ob 251/04z, 5 Ob 11/04k, 3 Ob 160/05h, 3 Ob 281/08g; Jelinek in Fasching/Konecny ², § 543 ZPO Rz 8). Er ist aber nicht berechtigt. Nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO berechtigen nur solche neue Tatsachen und Beweismittel zur Wiederaufnahmsklage, deren…
…2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: 1. Die Bestätigung eines – hier gemäß § 543 ZPO gefassten – Beschlusses auf Zurückweisung einer Wiederaufnahmsklage unterliegt nicht dem Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, weil es…
…die Wiederaufnahmsklage in jeder Lage des Verfahrens (nicht nur im Vorprüfungsverfahren gemäß § 538 ZPO) von Amts wegen wahrzunehmen. Die gesetzliche Grundlage hiefür schafft § 543 ZPO, wenngleich er seinem Wortlaut nach nur das Verfahren in erster Instanz im Auge hat. Er gilt entsprechend auch noch im Berufungs- und im Revisionsverfahren (Fasching…
…die Wiederaufnahmsklage dort jeweils bereits im Vorprüfungsverfahren gemäß § 538 ZPO zurückgewiesen) wiedergegeben worden und lasse sich nicht weiter vertreten (7 Ob 281/06h). § 543 ZPO schafft im vorliegenden Sonderfall die gesetzliche Grundlage dafür, dass das Fehlen der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklagen - so wie das Fehlen der Prozessvoraussetzungen - in jeder…
…ausgesprochenen Ansicht. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers. Das Gericht zweiter Instanz führte aus, daß bei Nichtvorliegen eines zulässigen Anfechtungsgrundes gemäß § 543 ZPO. die Klage in Beschlußform hätte zurückgewiesen werden müssen. Trotz der verfehlten Form der Entscheidung der ersten Instanz sei diese daher als Beschluß und das Rechtsmittel…