Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Erwachsenenvertreter, sein Vorsorgebevollmächtigter nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht oder die von ihm in einer dieser Eigenschaften vertretenen Person sind von der Aussagepflicht befreit.
TVG · Veranstaltungsgesetz 2003 - TVG, Tiroler
§ 10 § 10
…zu stellen. Die Verpflichtungen nach den Z 1 bis 3 bestehen nicht, sofern der Veranstalter dadurch sich selbst oder eine der im § 38 VStG genannten Personen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde. Derartige Gründe sind glaubhaft zu machen. (5) Zur Durchsetzung von Maßnahmen nach den Abs. 1 bis…