Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist betraut:
1. hinsichtlich des § 13 Abs. 9 zweiter und dritter Satz der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres,
2. hinsichtlich des § 25 Abs. 1 die Bundesministerin für Justiz,
3. hinsichtlich der § 8 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2 sowie § 20 Abs. 7 und 8 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sowie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
4. hinsichtlich der § 2 Z 1, § 4, § 5, § 6 Abs. 1 und 2, § 7, § 10 Abs. 2, § 14 und § 16 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend,
5. hinsichtlich des § 20 Abs. 1 bis 6 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
6. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
VNG · Vermarktungsnormengesetz
§ 26 In-Kraft-Treten und Vorbereitung der Vollziehung
…Abs. 9, § 21 Abs. 1 Z 1, § 22 samt Überschrift, § 28 Abs. 2, § 32 Z 4, die Einleitung zur Anlage sowie Teil I der Anlage in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. …
§ 25 Verhältnis zu anderen gesetzlichen Vorschriften
…Erzeugnisse Vermarktungsnormen eingeführt, so sind, so lange und in dem Umfang, als Verordnungen nach diesem Bundesgesetz in Geltung stehen, die Bestimmungen der §§ 32, 33 und 35 bis 37 UWG hinsichtlich dieser Erzeugnisse nicht anzuwenden. Im Übrigen bleiben dessen Bestimmungen unberührt. (3) Das LMSVG und das Tierseuchengesetz (TSG), RGBl…
§ 6 Klassifizierung
…erlassen und in diesen die diesbezüglichen Regelungen für Kosten, die auf Seiten der AMA entstehen, zu treffen. Die Kundmachung der Richtlinien hat gemäß § 32 des AMA-Gesetzes 1992, BGBl. Nr. 376/1992, zu erfolgen. (4) Daten, die von der AMA im Rahmen der Vollziehung von gemäß §…
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