G203/06—VfGH Entscheidung
01. März 2007
…der Aufsandungserklärung decken. Der Käufer kann nicht mehr Rechte erwerben, als der Verkäufer besitzt. Erst der gutgläubige Rechtsnachfolger eines Käufers kann sich auf den §49 VermG berufen (Wegan, die Auswirkungen des Vermessungsgesetzes auf das Zivilrecht und die Vertragspraxis, NZ 1971, 70; Feil, Liegenschaftsrecht, 1505). Besitzwille und Besitzausübung der Verkäuferin des Grundstückes Nr. .../12 reichen jedenfalls zum Zeitpunkt…