Vertragsbedienstetengesetz 1948
Das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) regelt die Arbeitsbedingungen und Pflichten von Vertragsbediensteten im österreichischen öffentlichen Dienst. Es betrifft Einstellung, Beförderung, Dienstverhältnisende und stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten der Vertragsbediensteten gewahrt werden. Es trägt zur effizienten Verwaltung des öffentlichen Dienstes bei.