Die Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung für pädagogische Fachkräfte richtet sich nach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes.
I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 84 § 84
…§ 84 Fortbildung Die Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung für pädagogische Fachkräfte richtet sich nach den Bestimmungen des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes. …
§ 111 § 111
…keine zweckdienliche und bedeutsame Berufserfahrung darstellen. (3) Verweise im 12. Abschnitt des MDG auf Bestimmungen des MDG, die nach den Sonderbestimmungen des 9. Abschnitts des I-VBG nicht anzuwenden sind, gelten als Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des I-VBG. (4) Das Entlohnungsschema ML umfasst die Entlohnungsgruppen ml1, ml2, ml3, ml4 und…
§ 90a § 90a
…19 3.619,6 3.025,4 20 3.679,6 3.075,3 (3) Die Allgemeine Zulage nach § 43c Abs. 1 gebührt nicht. (4) Für Assistenzkräfte gilt § 84 sinngemäß.…
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