§ 10
In Kraft seit 01. Juli 2012
Up-to-date
Eingaben an die Volksanwaltschaft und alle sonstigen Schriften, die zur Verwendung in einem Verfahren bei der Volksanwaltschaft ausgestellt werden, sind von den Stempelgebühren befreit.
VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 22 Vollziehung
…Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich des § 10 der Bundesminister für Finanzen, im übrigen der Bundeskanzler betraut.…
§ 23 Inkrafttreten
…2, § 3, § 5, § 7, die Paragraphenbezeichnungen der bisherigen §§ 7 bis 9 (§§ 8 bis 10 neu), der III. Abschnitt, die Abschnittsbezeichnung und die Abschnittsüberschrift des bisherigen III. Abschnitts (IV. Abschnitt neu), die Paragraphenbezeichnung des bisherigen § …
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