Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Ausnahmen in der Personenversicherung
§ 3Ausnahmen in der Nicht-Lebensversicherung
§ 4Ausnahmen in der Rückversicherung
§ 5Begriffsbestimmungen
§ 6Allgemeine Bestimmungen
§ 7Umfang der Konzession
§ 8Konzessionsvoraussetzungen
§ 9Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten
§ 9aUnterrichtung der EIOPA und der Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten
§ 10Geschäftsplan
§ 11Änderungen des Geschäftsbetriebes
§ 12Erlöschen der Konzession
§ 13Geschäftsbetrieb im Inland von Drittland-Versicherungs- und Drittland-Rückversicherungsunternehmen
§ 14Besondere Konzessionsvoraussetzungen
§ 15Erleichterungen bei Konzessionserteilung in mehreren Mitgliedstaaten
§ 16Geschäftsplan der Zweigniederlassung
§ 17Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebes
§ 18Bestimmungen für den laufenden Geschäftsbetrieb
§ 19Besondere Bestimmungen für die Schweizerische Eidgenossenschaft
§ 19aBesondere Bestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika
§ 20Niederlassungsfreiheit: Zweigniederlassungen im Inland
§ 21Niederlassungsfreiheit: Zweigniederlassungen in den Mitgliedstaaten
§ 22Dienstleistungsfreiheit: Ausübung im Inland
§ 23Dienstleistungsfreiheit: Ausübung in den Mitgliedstaaten
§ 24Aktionäre
§ 25Verfahren zur Beurteilung des Erwerbs
§ 26Kriterien für die Beurteilung des Erwerbs