(1) Über die Ausschließung vom Wahlrecht (§ 22 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471 und § 3 des Europa-Wählerevidenzgesetzes – EuWEG, BGBl. Nr. 118/1996) ist im Strafurteil zu entscheiden. Die Entscheidung steht dem Ausspruch über die Strafe gleich und kann zugunsten und zum Nachteil des Verurteilten mit Berufung angefochten werden.
(2) Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorliegen im Zeitpunkt des Urteils kein Ausspruch nach Abs. 1 gefällt worden wäre, so ist nach § 410 vorzugehen.
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 446a
(1) Über die Ausschließung vom Wahlrecht (§ 22 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471 und § 3 des Europa-Wählerevidenzgesetzes – EuWEG, BGBl. Nr. 118/1996) ist im Strafurteil zu entscheiden. Die Entscheidung steht dem Ausspruch über die Strafe gleich und kann zugunsten und zum Nacht…
Strafregistergesetz 1968
§ 3 Strafkarten
…strafbaren Handlung ergangen sind (§§ 33 Z 2 und 39 StGB); 10. einen Ausspruch über den Ausschluss des Wahlrechts gemäß § 446a StPO; 11. im Fall der Verurteilung eines Drittstaatsangehörigen oder eines Doppelstaatsangehörigen, ob die Tat eine im Anhang der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung…
NÖ GRWO 1994 · NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
Art. 1 § 19 § 19
…einer sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO, BGBl.Nr. 631/1975, i.d.F. BGBl. I Nr. 67/2011) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. (2) Der Ausschluß vom Wahlrecht beginnt…
GWO 1998 · Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 21 Wahlausschließung wegen gerichtlicher Verurteilung
…1) Vom Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht nach § 446a StPO vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen worden ist. (2) Der Ausschluss nach Abs 1 beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die…
NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 22 Wegen gerichtlicher Verurteilung
…sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. (2) Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe…
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