Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, die sich nur auf einzelne Schulen beziehen, sind abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen über die Kundmachung von Verordnungen einen Monat lang durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Sie treten, soweit darin nicht anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages des Anschlages in der Schule in Kraft.
SchUG-BKV · Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
§ 33 Form und Umfang der abschließenden Prüfungen
…Im Fall von Übergangslehrplänen oder -lehrplanabweichungen gemäß § 6 Abs. 1a des Schulorganisationsgesetzes sind entsprechend abgeänderte Prüfungsordnungen zu erlassen und gemäß § 66 an den betroffenen Schulen kundzumachen. (5) An allgemein bildenden höheren Schulen kann bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 anstelle der abschließende Arbeit gemäß Abs. …
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